Muss ich selbst die Kosten für die Therapie übernehmen?

Du musst die Kosten für die Therapie in einem ersten Schritt selbst übernehmen. Wie beim Wahlarzt bekommst du dann von deiner Krankenkasse den kassenüblichen Betrag zurückerstattet. Im Falle einer ambulanten Zusatzversicherung kann der Rest eingereicht und teils oder zur Gänze refundiert werden. Wir empfehlen, die Krankenkasse bereits vor Therapiebeginn zu kontaktieren. Eine Ausnahme bildet Physio Intensiv 1&2


Was muss ich zur ersten Therapie mitbringen?

Bitte bringe zur ersten Einheit folgendes mit:

  • Ärztliche Verschreibung und Bewilligung von der Krankenkasse
  • Befunde / Arztbrief falls vorhanden
  • Angenehme Kleidung
  • Badetuch

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sporttherapie Huber und Mair GmbH

 

 

abgeschlossen zwischen der Sporttherapie Huber und Mair GmbH, Steinbockallee 31, 6063 Neu-Rum (im Folgenden kurz: Sporttherapie Huber und Mair) und dem Kunden / der Kundin wie folgt:

 

Leistungsinhalt

Die Sporttherapie Huber und Mair bietet folgende Leistungen an:

Physiotherapie, Training, Massagen, physikalische Therapie, Kurse sowie Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung.

 

Zum Leistungsbereich Training

Die Trainingsräumlichkeiten werden von den Kunden eigenverantwortlich ohne Aufsicht durch Mitarbeiter der Sporttherapie Huber und Mair genutzt, es sei denn der Kunde / die Kundin verlangt dies ausdrücklich. Eine Einführung in die Funktionsweise der Trainingsgeräte erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden / der Kundin. Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich, die Trainingsgeräte schonend und pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Trainingsgeräte entstehen, haftet der Kunde / die Kundin.

 

Zum Leistungsbereich Physiotherapie

Die physiotherapeutische Behandlung zielt darauf ab, in einem ersten Schritt die individuellen Funktions-, Bewegungs- und Aktivitätsstörungen im Körper des Kunden / der Kundin zu ermitteln.

Dazu findet ein Erstbefundtermin statt und es wird ein (bio-psycho-soziales) Anamnesegespräch mit dem Kunden / der Kundin geführt. Auf Basis der Angaben des Kunden / der Kundin und einer Funktionsanalyse erstellt der Therapeut / die Therapeutin einen individuellen Interventionsplan. Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich, der Sporttherapie Huber und Mair gegenüber wahrheitsgemäße Angaben über den Gesundheitszustand zu machen.

 

Ziel der physiotherapeutischen Behandlung ist die Linderung oder Beseitigung der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Sporttherapie Huber und Mair schuldet in diesem Zusammenhang das Bemühen nach besten Kräften. Der Kunde / die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass eine erfolgreiche Physiotherapie nur mit entsprechender Mitwirkung des Kunden stattfinden kann.

 

Behandlungsvertrag

Die Behandlung im Rahmen der Physiotherapie ist zuweisungsgebunden. Der Interventionsplan wird sohin grundsätzlich nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung erstellt. Sollte der Therapeut / die Therapeutin darüber hinaus gehende Maßnahmen für notwendig / sinnvoll erachten, wird er dies dem Kunden / der Kundin mitteilen, welcher sodann eine neue Zuweisung beibringen wird.

 

Der Kunde / die Kundin nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass ein Behandlungsvertrag nur zwischen ihm / ihr und der Sporttherapie Huber und Mair zustande kommt, nicht aber zur (Kranken-, Unfall- oder Haftpflicht-)Versicherung des Kunden / der Kundin.

 

Honorar / Kosten

Der Honorarbetrag der Sporttherapie Huber und Mair ist binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 6 % vereinbart.

 

Die Sporttherapie Huber und Mair bietet ihre Leistungen auf Grundlage der jeweils aktuell gültigen Preisliste an. Die Preisliste liegt bei der Anmeldung auf; der Kunde / die Kundin hat jederzeit die Möglichkeit, in dieselbe Einsicht zu nehmen. Auf Wunsch des Kunden / der Kundin wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

 

Der Kunde / die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass die Sporttherapie Huber und Mair keine Direktverrechnung mit der (Kranken-, Unfall- oder Haftpflicht-)Versicherung des Kunden / der Kundin vornimmt. Der Rechnungsbetrag wird also dem Kunden / der Kundin in Rechnung gestellt und ist von diesem direkt an die Sporttherapie Huber und Mair zu bezahlen. Der Kunde / die Kundin hat nach Begleichung der Rechnung die Möglichkeit, dieselbe bei seiner Versicherung einzureichen. Bei jeder Behandlung kann sich eine Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und dem Rückerstattungsbetrag der Versicherung (Selbstbehalt) ergeben, die vom Kunden / der Kundin selbst zu tragen ist. Die Sporttherapie Huber und Mair gibt auf Wunsch Auskunft über die zu erwartende Höhe des Rückerstattungsbetrages des Versicherers, wobei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen wird, dass diese Auskunft unverbindlich erfolgt und sich – je nach Festsetzung des Versicherers – Abweichungen davon ergeben können.

 

Leistungsort

Die von der Sporttherapie Huber und Mair angebotenen Leistungen gelten als am Sitz des Unternehmens ausgeführt.

 

Dokumentation

Die Sporttherapie Huber und Mair ist im Rahmen der Physiotherapie zur Dokumentation der Anamnese sowie der geplanten und der durchgeführten therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Der Kunde / die Kundin ist damit einverstanden, dass die Dokumentation nach Beendigung der Behandlung von der Sporttherapie Huber und Mair für mindestens 10 Jahre aufbewahrt wird. Der Kunde / die Kundin hat das Recht, Einsicht in die Dokumentation und gegen Kostenersatz die Ausfolgung von Kopien derselben zu erhalten. Die Weitergabe der Dokumentation hat nur nach vorheriger, schriftlicher Weisung bzw. Zustimmung des Kunden / der Kundin zu erfolgen.

 

Stornierung

Der Kunde / die Kundin ist verpflichtet, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen und der Sporttherapie Huber und Mair rechtzeitig, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin während der Öffnungszeiten bekannt zu geben, wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann.

 

Wird der Termin vom Kunden / der Kundin nicht rechtzeitig vorher abgesagt, wird ihm / ihr eine Stornogebühr in Höhe von 70 % der gebuchten Maßnahme in Rechnung gestellt.

 

Behandlungsende

Die Sporttherapie Huber und Mair behält sich das Recht vor, die Behandlung des Kunden / der Kundin abzubrechen, wenn deren Fortsetzung nicht zumutbar ist, insbesondere weil der Kunde / die Kundin unwahre oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht, die Durchführung der Therapie vereitelt oder sich gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Kunden ungebührlich verhält.

 

 

Verschwiegenheit

Die Sporttherapie Huber und Mair sowie deren Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit   über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Informationen verpflichtet. Nach Maßgabe des § 11c Abs. 2 und 3 MTD-Gesetz entfällt die Verschwiegenheitspflicht sowie auch dann, wenn der Kunde / die Kundin der Informationsweitergabe an Dritte ausdrücklich zustimmt.

 

Datenschutz

Die Sporttherapie Huber und Mair verpflichtet sich zum umfassenden Schutz der persönlichen Daten des Kunden / der Kundin.

Der Kunde / die Kundin erhält die Datenschutzerklärung der Sporttherapie Huber bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Mit seiner Unterschrift erklärt der Kunde / die Kundin, dass er in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu den erklärten Zwecken einwilligt.

 

Haftungsausschluss

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird für alle von der Sporttherapie Huber und Mair angebotenen Leistungen ausgeschlossen.

Die Haftung der Sporttherapie Huber und Mair für in die Einrichtung eingebrachten Privatsachen wird ausgeschlossen. Den Kunden stehen Schließfächer für die Verwahrung ihrer persönlichen Sachen zur Verfügung und diese sind angehalten, diese Sachen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufzubewahren.

 

Im Rahmen des Leistungsbereichs Training gilt als vereinbart, dass die Benützung der Trainingsgeräte und Trainingsorte auf eigene Gefahr des Kunden / der Kundin erfolgt.

 

Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen und der durch diesen geregelten Vertrag mit dem Kunden / der Kundin unterliegen österreichischem Recht.

Für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

 

 

 

Schriftlichkeitsgebot

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

Sporttherapie Huber und Mair GmbH                                                     Stand: Oktober 2023


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